
Als `gemischtes Unternehmen` gilt ein Mutterunternehmen, das keine Finanz-Holdinggesellschaft oder Wertpapierfirma ist und zu dessen Tochterunternehmen mindestens eine Wertpapierfirma gehoert.
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

1. Nach KWG Unternehmen , das weder Finanzholdinggesellschaft noch Institut ist und mind. 1 Einlagenkreditinstitut oder Wertpapierhandelsunternehmen als Tochterunternehmen hat. Ist nicht in die gruppenbezogene Konsolidierung einzube-ziehen, muss aber über die finanzielle Lage seiner Tochterunternehmen , die Kreditinstitute sind, die BaFin un...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gemischtes-unternehmen/gemischtes-
Keine exakte Übereinkunft gefunden.